Jugendamt: Aufgaben, Leistungen und das Verzeichnis aller Jugendämter in Deutschland
Rund 560 Jugendämter unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche in Deutschland. Hier finden Sie verständliche Informationen zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und das zuständige Jugendamt in Ihrer Nähe.
Jugendamt in der Nähe finden Zum VerzeichnisJugendamt in Ihrer Nähe finden
Geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein. Die Karte zeigt Ihnen das nächstgelegene Jugendamt mit Adresse, Telefonnummer und Link zur Detailseite. Das Verzeichnis wird laufend um weitere Städte und Landkreise erweitert.
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Was ist das Jugendamt?
Das Jugendamt ist die kommunale Behörde für Kinder- und Jugendhilfe. Es unterstützt Eltern bei der Erziehung, schützt Kinder vor Gefährdungen, hilft bei Unterhalt und Sorgerecht und vermittelt Beratungs- und Hilfsangebote. Rechtsgrundlage ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis in Deutschland betreibt ein eigenes Jugendamt, insgesamt sind es rund 560. Anders als der Name vermuten lässt, richtet sich das Jugendamt nicht nur an Jugendliche: Es ist Ansprechpartner für werdende Eltern, Familien mit kleinen Kindern, Alleinerziehende, Trennungsfamilien, Pflegefamilien und junge Volljährige bis 27 Jahre. Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei und vertraulich.
Welche Aufgaben hat das Jugendamt?
Das Jugendamt erfüllt drei Kernaufgaben: Es fördert junge Menschen und Familien durch Beratungs- und Unterstützungsangebote, es schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl, und es wirkt in familiengerichtlichen Verfahren mit. Diese Aufgaben ergeben sich aus § 2 SGB VIII.
Zur Förderung gehören unter anderem die Kindertagesbetreuung, die Jugendarbeit und die Hilfen zur Erziehung. Der Schutzauftrag umfasst die Prüfung von Gefährdungsmeldungen, Hausbesuche und in akuten Fällen die Inobhutnahme. Vor dem Familiengericht gibt das Jugendamt Stellungnahmen ab, etwa in Sorgerechts- und Umgangsverfahren, und unterstützt das Gericht bei der Entscheidungsfindung.
| Aufgabenbereich | Beispiele | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Förderung & Betreuung | Kita-Plätze, Kindertagespflege, Jugendarbeit | §§ 11–25 SGB VIII |
| Hilfen zur Erziehung | Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung | §§ 27–35 SGB VIII |
| Kinderschutz | Gefährdungseinschätzung, Inobhutnahme, Notdienste | § 8a, § 42 SGB VIII |
| Unterhalt & Beistandschaft | Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft, Vaterschaftsanerkennung | UhVorschG, §§ 52a–58 SGB VIII |
| Mitwirkung bei Gericht | Stellungnahmen zu Sorgerecht und Umgang | § 50 SGB VIII |
| Adoption & Pflegekinder | Eignungsprüfung, Vermittlung, Begleitung | §§ 33, 44 SGB VIII, AdVermiG |
Welche Leistungen können Familien beantragen?
Familien können beim Jugendamt unter anderem Unterhaltsvorschuss, eine Beistandschaft, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch beeinträchtigte Kinder sowie die Übernahme von Kita-Gebühren beantragen. Für die meisten Leistungen genügt ein formloser Antrag beim örtlich zuständigen Jugendamt.
Die bekannteste Geldleistung ist der Unterhaltsvorschuss: Zahlt ein Elternteil nach der Trennung keinen oder zu wenig Kindesunterhalt, springt der Staat ein. Für Kinder bis 5 Jahre beträgt der Vorschuss aktuell 227 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394 Euro (Stand 2026). Daneben unterstützt die Beistandschaft Alleinerziehende kostenfrei bei der Feststellung der Vaterschaft und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Welches Jugendamt ist für mich zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich das Jugendamt des Ortes, an dem der Elternteil mit dem Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also in der Regel das Amt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Bei einem Umzug wechselt die Zuständigkeit an den neuen Wohnort.
In kreisfreien Städten gibt es ein Stadtjugendamt, in Landkreisen ein Kreisjugendamt, das oft Außenstellen in größeren Gemeinden unterhält. Großstädte wie Berlin, Hamburg oder Köln gliedern ihre Jugendämter zusätzlich in Bezirks- oder Stadtteilteams. Nutzen Sie die Suche oben auf dieser Seite oder unser Verzeichnis, um Ihr zuständiges Amt mit Adresse und Telefonnummer zu finden.
Wie nehme ich Kontakt zum Jugendamt auf?
Der einfachste Weg ist ein Anruf bei der zentralen Rufnummer Ihres Jugendamts oder eine E-Mail an die Poststelle. Viele Ämter bieten inzwischen auch Online-Terminvereinbarungen an. Für persönliche Gespräche empfiehlt sich eine Terminvereinbarung, da offene Sprechzeiten vielerorts eingeschränkt wurden.
Schildern Sie beim ersten Kontakt kurz Ihr Anliegen, damit Sie an die richtige Fachabteilung vermittelt werden: den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) für Erziehungsfragen und Familienkrisen, die Unterhaltsvorschussstelle für Geldleistungen, die Beistandschaft für Vaterschaft und Unterhalt oder den Pflegekinderdienst für Fragen rund um Pflegefamilien.
Kindeswohlgefährdung melden: anonym und kostenfrei
Jede Person kann eine vermutete Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden, auch anonym. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen und das Gefährdungsrisiko einzuschätzen. Ihre Meldung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen.
Typische Anzeichen, die eine Meldung rechtfertigen können, sind sichtbare Verletzungen, starke Verwahrlosung, wiederholtes lautes Schreien verbunden mit Gewaltgeräuschen oder Kinder, die über lange Zeit unbeaufsichtigt sind. Sie müssen sich nicht sicher sein: Die fachliche Einschätzung übernimmt das Jugendamt. Eine gutgläubige Meldung hat für Sie keine rechtlichen Nachteile.
Häufige Fragen zum Jugendamt
Kann das Jugendamt mir einfach mein Kind wegnehmen?
Nein. Eine Inobhutnahme ist nur bei einer akuten Gefährdung des Kindeswohls zulässig und muss dem Familiengericht unverzüglich vorgelegt werden, wenn Eltern widersprechen. Über einen dauerhaften Entzug des Sorgerechts entscheidet ausschließlich das Familiengericht, nicht das Jugendamt.
Was kostet die Beratung beim Jugendamt?
Nichts. Beratung und die meisten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind für Familien kostenfrei. Bei stationären Hilfen wie der Heimerziehung können Eltern abhängig vom Einkommen zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden.
Muss ich einer Einladung des Jugendamts folgen?
Eine einfache Einladung zum Gespräch ist rechtlich nicht verpflichtend. Es ist aber fast immer ratsam, den Termin wahrzunehmen: Sie erfahren, worum es geht, können Missverständnisse ausräumen und zeigen Kooperationsbereitschaft. Bei gerichtlichen Verfahren gelten gesonderte Mitwirkungspflichten.
Wie lange dauert ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Amt und Auslastung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Die Leistung wird ab dem Antragsmonat gezahlt, in bestimmten Fällen auch rückwirkend für einen Monat. Reichen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich ein.
Arbeitet das Jugendamt mit dem Familiengericht zusammen?
Ja. In Verfahren zu Sorgerecht, Umgangsrecht oder Kindeswohlgefährdung hört das Familiengericht das Jugendamt an (§ 50 SGB VIII). Das Amt schildert seine Einschätzung der Familiensituation, die Entscheidung trifft jedoch immer das Gericht.
Jugendämter im Verzeichnis
Unser Verzeichnis startet mit den Jugendämtern der größten Städte und wird fortlaufend ausgebaut. Jede Detailseite enthält Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Erreichbarkeiten und die wichtigsten Leistungen vor Ort.